Verkehrsregeln in Italien

von mietwagen.de Redaktion

Italien ist nicht nur für kulinarische Speisen bekannt, aber auch für sehenswerte Landschaften, eine lehrreiche Geschichte und weltbekannt Mode-Labels. Touristen aus aller Welt fliegen oder fahren nach Italien um ausgezeichnete Pizza, Pasta und Meeresfrüchte-Gerichte zu schmecken. Damit Sie Ihren Urlaub in vollen Zügen genießen und die beliebtesten Sehenswürdigkeiten im Mietwagen mobil befahren, haben wir die wichtigsten Verkehrsregeln, die in Italien gelten, für Sie vorbereitet.

Inhaltsverzeichnis
Führerschein
Erforderliche KFZ-Ausstattung
Geschwindigkeitsbegrenzungen
Promillegrenze
Parkregeln
Gut zu wissen

Führerschein

Ein deutscher Führerschein ist ausreichend. Sie sind nicht verpflichtet einen internationalen Führerschein zu haben. Einwohner der Europäischen Union können so lange mit ihrem aktuellen Führerschein fahren, wie dieser gültig ist. Bemerkenswert ist, dass die Adresse im Fahrzeugschein aktuell sein muss.

Erforderlich Kfz-Ausstattung

Im Wagen dürfen nicht fehlen: Warndreieck, Warnwesten (dabei müsste für jeden Mitfahrer eine Weste vorhanden sein), beim Verlassen des Fahrzeuges in Notfallsituationen wie: Unfall oder auf der Autobahn außerhalb von geschlossenen Ortschaften, ist vorgeschrieben eine zu tragen. Ansonsten drohen Geldbußen ab 33 Euro. Nach Relevanz empfiehlt die italienische Polizei ebenso: einen Verbandskasten sowie einen Autofeuerlöscher zur Hand haben. Wenn Sie beabsichtigen, in die Region Aostatal zwischen dem 15. Oktober und dem 15. April zu fahren, so muss der Wagen in Schneeketten ausgerüstet sein. In Italien dürfen Sie, ausgestattet in Winterreifen vom 1. November bis zum 1. April unterwegs sein, ansonsten verstoßen Sie gegen das „Winterreifenverbot“ und das kann zum Verhängnis werden – bis zu 1600 Euro. Kinder unter 12 Jahren, die kleiner als 150 cm sind, müssen in einer Babyschale oder einem Kindersitz bei der Fahrt im Auto sitzen.

Geschwindigkeitsbegrenzungen

Innerhalb geschlossener Ortschaften: 50 km/h, auf den Staatsstraßen, außerhalb geschlossener Ortschaften: 90 km/h. Auf Autobahnen gilt 130 km/h, als Höchstgeschwindigkeit bei schlechten Straßenverhältnissen wie Regen nur 110 km/h. Privates Abschleppen auf Autobahnen ist verboten.

Promillegrenze

In Italien dürfen Autofahrer max. 0,5 Promille im Blut haben, doch 0,0 Promille gilt für unter 21-Jährige und Fahranfänger (Führerschein jünger als drei Jahre).

Parkregeln

Beim Parken in Italien müssen Sie auf die Farbe achten! Nur bei weißer Markierung kostet das Parken nicht. Blau gekennzeichnete Parkplätze sind kostenpflichtig. Schwarz-Gelb bedeutet Parkverbot und gelb ist nur für Taxis, Busse und Anwohner. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld von mindestens 40€ rechnen.

Gut zu wissen

Tankstelle auf italienisch bedeutet distributore di benzina.

Tagfahrlicht ist obligatorisch d. h. Abblendlicht in Italien außerhalb geschlossener Ortschaften sowie, unabhängig von den Wetterbedingungen, muss eingeschaltet sein. Es besteht Rechtsfahrgebot. Straßenbahnen sowie Linienbusse haben immer Vorfahrt. Im Kreisverkehr gilt die Vorfahrtsregel „rechts vor links“. Die einfahrenden Fahrzeuge haben Vorfahrt vor denen im Kreisverkehr.

Manche Tankstellen (abseits der Autobahnen) haben zwischen 12 Uhr und 15 Uhr geschlossen. Telefonieren mit dem Handy ist während des Autofahrens verboten, nur mit einer Freisprechanlage ist es erlaubt, auch wenn sich viele Italiener daran nicht halten. Beim Verstoß gegen die Gurtpflicht ist ein Bußgeld (bis zu 300 Euro) fällig. In Mailand und Bologna beträgt die City-Maut: zwischen 2,00 und 5,00 Euro. Wir empfehlen: Aufgrund der hohen Temperaturen und viel Sonnenschein, die in Italien auftreten, ist besonders empfehlenswert ein Cabrio zu mieten oder einen Kleinwagen inkl. Klimaanlage, um Bella Italia – Lebensfreude pur genießen!

You may also like